
Lexmark achtet die Menschenrechte seiner Mitarbeiter und behandelt sie mit Würde und Respekt. Anerkannte Standards, wie die Universelle Erklärung der Menschenrechte, der Social Accountability International (SAI), die Ethical Trading Initiative (ETI) und die Global Reporting Indicators (GRI), sind als Referenzmaßstäbe bei der Bewertung des Engagements von Lexmark für Menschenrechte zu verwenden. Zu diesen Standards gehören die folgenden von Lexmark unterstützten Arbeitsstandards, die Lexmark auch mit seinen wichtigsten Lieferanten teilt:
1) Frei gewählte Beschäftigung
Zwangsarbeit, abhängige Arbeitsverhältnisse oder unfreiwillige Gefängnisarbeit sind untersagt. Jede Arbeit wird freiwillig ausgeführt und die Mitarbeiter haben bei angemessener Benachrichtigung die Freiheit, den Arbeitsplatz zu verlassen. Mitarbeiter müssen keinen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweis, Ausweis oder Arbeitserlaubnis als Bedingung für die Beschäftigung aushändigen, außer wenn das Unternehmen diese Dokumente für einen kurzen Zeitraum benötigt, um die gültigen Gesetze zu erfüllen, wie u. a. das Einwanderungsgesetz.
2) Kinderarbeit
Kinderarbeit ist in jeder Phase der Herstellung untersagt. Der Begriff "Kind" bezieht sich auf jede Person unter 15 Jahren (oder 14, wenn durch das nationale Gesetzt erlaubt), oder unter dem Alter, bis zu dem Schulpflicht besteht, oder unter dem höchsten im jeweiligen Land festgelegten Mindestalter für die Beschäftigung. Die Nutzung von gesetzmäßigen Ausbildungsprogrammen, die alle gültigen Gesetze und Bestimmungen erfüllen, wird unterstützt. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausführen und sind in Anbetracht der Ausbildungsanforderungen möglicherweise von der Nachtarbeit ausgeschlossen.
3) Diskriminierung
Lexmark setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeiter keinen Belästigungen und Diskriminierungen ausgesetzt sind, und toleriert keine unrechtmäßige Diskriminierung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Familienstand in den Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken, wie z. B. Beförderungen, Belohnungen und Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus unterliegen Mitarbeiter oder potenzielle Mitarbeiter keiner medizinischen Untersuchung und keinem Schwangerschaftstest zum Zwecke einer unrechtmäßigen Diskriminierung der jeweiligen Person.
4) Harte oder unmenschliche Behandlung
Jede harte oder unmenschliche Behandlung, wie u. a. sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Bestrafung, mentale oder physische Nötigung oder verbale Beschimpfung von Mitarbeitern ist untersagt, und es darf nicht mit einer solchen Behandlung gedroht werden.
5) Mindestgehalt
Das den Mitarbeitern bezahlte Gehalt muss alle gültigen Gesetze zu Löhnen und Gehältern erfüllen, einschließlich den Bestimmungen zu Mindestgehältern, Überstunden und gesetzlich festgelegten Vergünstigungen. Disziplinarische Gehaltskürzungen müssen mit den lokalen Gesetzen konform sein. Die Basis der Bezahlung muss den Mitarbeitern klar verständlich und rechtzeitig mitgeteilt werden.
6) Arbeitszeiten in der Fertigung
Untersuchungen zu Best Practices in der Produktion zeigen, dass ein klarer Zusammenhang zwischen einer zu hohen Belastung der Mitarbeiter und einer verminderten Produktivität, erhöhten Fluktuation und erhöhten Anzahl von Unfällen und Krankheitsfällen besteht. Die wöchentliche Arbeitzeit darf nicht länger sein als die gesetzliche Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Außerdem darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht über 60 Stunden liegen, inklusive Überstunden, außer im Notfall oder in außergewöhnlichen Situationen. Arbeiter müssen mindestens einen freien Tag pro Woche haben.
7) Vereinigungsfreiheit
Die offene Kommunikation und eine direkte Verbindung zwischen den Mitarbeitern und dem Management sind die effizienteste Methode zur Lösung von Problemen am Arbeitsplatz. Lexmark respektiert das Recht der Mitarbeiter, sich frei zu vereinigen und eine Vertretung in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen zu ernennen. Die Mitarbeiter müssen offen mit dem Management in Bezug auf Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Furcht vor Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung.
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