| Hohe Anwendersicherheit tonerbasierter Druck- und Kopiersysteme |
| - Geringe Partikelfreisetzung weit unter maßgeblichen Arbeitsplatzgrenzwerten
- Gesamtemissionen geben keine Hinweise auf besondere Gesundheitsrisiken
durch Laserdruck- und Kopiersysteme |
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Berlin -
07/08/2007
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Der Industrieverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien) vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon
850 Direktmitglieder mit 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten.
Hierzu zählen Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und
Telekommunikationsdiensten sowie Content.
Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern haben für die im BITKOM
zusammengeschlossenen Originalhersteller einen hohen Stellenwert. Bereits in der
Entwicklungsphase werden elektrophotographische Druck- und Kopiersysteme auf
Freisetzung eventueller Partikelemissionen in aufwändigen Untersuchungen überprüft
und an international gültige Arbeitsplatzstandards und Innenraumrichtwerte
angepasst. Auch Toner und potenzielle stoffliche Emissionen der Geräte sind
konsequent auf international gültige Gesundheits- und Sicherheitsstandards
abgestimmt. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien und Erfahrungen aus der Praxis
gibt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Hinweise auf besondere
Gesundheitsrisiken.
Für Benutzer, die nach jüngsten Einzelberichterstattungen und Studienergebnissen
zur Sicherheit von Laserdrucksystemen genauere Informationen wünschen, fasst
BITKOM aktuell relevante Standards, allgemein anerkannter Richtlinien sowie
wissenschaftliche Expertisen zusammen.
Geringe Partikelemissionen liegen weit unter Arbeitsplatzgrenzwerten
In aufwändigen Prüfkammermessungen werden neu entwickelte Druck- und
Kopiersysteme der im BITKOM organisierten Hersteller unter extremen
Betriebsbedingungen auf potenzielle Freisetzung von Partikeln untersucht. Nach
gängigen und allgemein anerkannten gravimetrischen Testverfahren in Prüfkammern
(ECMA-328(1), RAL-UZ 62/85/114 bzw. RAL-UZ 122) ist die Gesamtmasse der
emittierten Partikel äußerst gering.
Die Staubkonzentrationen liegen weit unter den deutschen Arbeitsplatzgrenzwerten
(AGW)(2) und den Emissionsgrenzwerten der US-Arbeitsschutzbehörde OSHA(3).
Technische Emissionsrichtlinien wie z. B. des Blauen Engels(4) werden ebenfalls in die
Bewertung einbezogen. Entsprechend bestätigen auch Experten der Bundesregierung,
die Partikelfreisetzung sei insgesamt als „verhältnismäßig gering“ anzusehen.(5) Bei
bestimmungsgemäßem Betrieb der Geräte ist demgemäß kein besonderes
Gesundheitsrisiko durch Partikelemissionen zu erwarten.
Präventive Forschungsarbeit zu Ultrafeinpartikeln
Toner sind Feststoffpartikel und fallen mit einem mittleren Partikeldurchmesser von 5-
10 µm in die Kategorie Feinstaub (PM10, Partikel < 10 µm). Aktuell vorliegende
Messergebnisse des Umweltbundesamts (UBA) bestätigen, dass Tonerpartikel sowie
Papierstaub nur zu einem sehr geringen Maße freigesetzt werden.(6) Toner sind keine
ultrafeinen Partikel (UFP, < 0,1 µm). UFPs – oft auch Nanopartikel genannt – treten
häufig auch in flüssigem Zustand auf.
Jetzt wurden vom UBA mit neueren Messmethoden in diesen typischerweise sehr
geringen Gesamtpartikelmassen erstmals UFPs nachgewiesen. Laut UBA ist derzeit
keine Aussage über die chemische Zusammensetzung oder eventuelle
Gesundheitsrisiken möglich.(6) Die ermittelten UFP-Konzentrationen liegen nach
Studienergebnissen im Größenbereich alltäglicher Haushaltstätigkeiten wie z. B. dem
Abbrennen von Kerzen oder Kochen.(7) Untersuchungen des Fraunhofer Wilhelm-
Klauditz-Instituts (WKI) weisen darauf hin, dass es sich weniger um feste Partikel,
sondern vermutlich eher um Kondensationsprodukte bzw. kleine Tropfen handelt, die
beim thermischen Druckprozess entstehen und mit der Partikelzählmethode als
Partikel erfasst werden.(8) Aktuelle Raumluftmessungen in niederländischen Büros
kommen zu dem Schluss, dass die dort gemessenen UFP-Emissionen unter
Realbedingungen nicht mit Druck- und Kopiertätigkeiten in Zusammenhang stehen.(9)
Das UBA hat UFP-Expositionen bislang noch nicht in den Kriterienkatalog für die
Zertifizierung mit dem Blauen Engel aufgenommen, da bisher keine zuverlässigen
Messstandards definiert werden konnten.
Um eine solide Datenbasis für eine reproduzierbare Messung und genaue Bewertung
des Beitrags von Laserdrucksystemen zu UFP-Konzentrationen in der Raumluft
erstellen zu können, besteht weiterer Forschungsbedarf. Dies bestätigen auch
Experten vom WKI in Reaktion auf Ergebnisse aktueller Messungen von
Laserdruckgeräten in Büroräumen in Australien. Die Forderung der renommierten
Experten: Um UFP-Emissionen aus Druckgeräten bestimmen zu können, sind
zunächst standardisierte Prüfverfahren notwendig. Auch müssen Art, chemische
Zusammensetzung und mögliche Quellen der UFPs geklärt werden, bevor Schlüsse
zu eventuellen gesundheitlichen Effekten gezogen werden können. In diesem
Zusammenhang sollten Studien zukünftig außerdem eine repräsentative Verteilung
von Laserdrucksystem auf dem Markt widerspiegeln.(10)
Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, wie ein vollkommen irreführender
Vergleich mit Zigarettenrauch in die Medien gelangen konnte. BITKOM weist dieses
Beispiel als unzulässig und höchst kontraproduktiv entschieden zurück.
Da sich Verbraucher auch bei dem relativ neuen Thema ‚UFPs’ auf zuverlässige und
wissenschaftlich fundierte Aussagen und Werte verlassen können müssen, treibt
BITKOM gemeinsam mit dem WKI entsprechende Forschung voran.
Geringe Freisetzung stofflicher Emissionen
Für ein hohes Maß an Benutzersicherheit überprüfen die im BITKOM organisierten
Hersteller auch die potenzielle Freisetzung stofflicher Emissionen. Messungen
erfolgen bereits in der Entwicklungsphase unter extremen Nutzungsbedingungen in
speziellen Prüfkammern. Als Basis dienen die internationale Norm ECMA-328(1) und
die Blauer-Engel-Messkriterien für Drucker, Multifunktionsgeräte oder Kopierer des
deutschen Umweltbundesamtes (UBA) (RAL-UZ 62/85/114 bzw. RAL-UZ 122).
Die Messungen zeigen, dass stoffliche Geräteemissionen, wie z. B. Ozon oder
flüchtige organische Verbindungen (VOCs) bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
unter den deutschen AGW(2), den verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerten der EU(11)
sowie den OSHA-Grenzwerten(3) liegen. Darüber hinaus halten die Emissionswerte
auch die TVOC-Richtwerte des UBA(12), international anerkannte Innenraumrichtlinien
der Weltgesundheitsorganisation (WHO)(13) und die strengen Inhalationsrichtwerte der
US-Behörde EPA(14) ein. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist folglich kein
besonderes Gesundheitsrisiko durch stoffliche Emissionen aus Laserdruckern und -
kopierern zu erwarten.
Sicherheit durch geprüfte Tonerqualität
Toner der im BITKOM zusammengeschlossenen Originalhersteller werden gemäß
den Kriterien für Zubereitungen der Europäischen Union (Richtlinie 1999/45/EG, wie
ergänzt) geprüft und bewertet. Für eine konsistent hohe Produktqualität orientiert sich
die Herstellung von Toner- und Druckerpatronen an internationalen Normen wie ISO
9001:2000 (Qualitätssicherung in der Produktion) und ISO 14001:2004
(Umweltmanagementsystem).
Erheblicher Sicherheitsspielraum unter Realbedingungen
Unter sorgfältiger Betrachtung von Tonern, stofflichen Emissionen sowie
Partikelemissionen sieht BITKOM keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf
gesundheitliche Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch tonerbasierter
Drucksysteme. In Ergänzung dieser labortechnischen und regulatorischen
Abschätzung zeigen wissenschaftliche Studien gerade unter realen
Arbeitsbedingungen – z. B. in Büros – erhebliche zusätzliche Sicherheitsspielräume.
Diese Beobachtung wird durch Messergebnisse des UBA auch für UFP bestätigt: Bei
UFP-Messungen in einem Büroraum zeigte sich, dass die Partikelzahlkonzentrationen
beim Druckbetrieb durchweg niedriger waren als in Prüfkammerversuchen
(Senkeneffekt, Luftaustausch etc.).(6)
Unabhängige Experten bestätigen hohe Benutzersicherheit
Um die Anwendersicherheit von Druck- und Kopiersystemen sicherzustellen, steht
BITKOM in ständigem Dialog mit unabhängigen Wissenschaftlern und Institutionen
wie dem UBA, den zuständigen Berufsgenossenschaften und Experten für
Umwelthygiene. Diese bestätigen die Sicherheit ordnungsgemäß betriebener Geräte
– auch unter Realbedingungen. So ergab eine Studie über Emissionen an
Arbeitsplätzen mit Kopierern und Druckern im Ministerium für Soziales, Familie und
Gesundheit in Thüringen, dass von diesen Geräten keine bedeutenden
Staubemissionen ausgehen und somit auch kein Gesundheitsrisiko zu erwarten ist.(15)
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die regelmäßig Emissionen von Bürogeräten
überprüft, fand ebenfalls keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch
Laserdruckeremissionen oder Tonerstaub.(16) (17) Und auch für den nicht beruflichen
Bereich gibt es laut Experten der Bundesregierung unter Praxisbedingungen keinen
Anhaltspunkt für besondere gesundheitliche Risiken.(5) In ersten Zwischenberichten zu
einer Studie zur Sicherheit von Laserdrucksystemen stellt das Bundesinstitut für
Risikobewertung zusammenfassend fest, dass sowohl klinische Untersuchungen als
auch Realraummessungen nicht auf spezifische gesundheitliche Effekte durch Toner-
Emissionen hinweisen.(18) (19)
(1) Mit dem Standardmessverfahren ECMA-328 werden chemische Emissionen aus
elektronischen Geräten für privaten und professionellen Gebrauch bestimmt, u. a. flüchtige
organische Verbindungen, Ozon und Staub.
(2) Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind in der Gefahrstoffverordnung definiert und werden
durch den Ausschuss für Gefahrstoffe in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
festgesetzt (vgl. TRGS 900, 2006, wie ergänzt).
(3) US Occupational Safety and Health Administration (OSHA), zugelassene Expositionswerte
(PELs-TWA), 29 CFR 1910.1000 Z-1/Z-2, 2006.
(4) Die überarbeiteten Kriterien des Blauen Engels für Drucker (RAL-UZ 85) und
Multifunktionsgeräte (RAL-UZ 114) des Umweltbundesamtes waren seit 2004 in Kraft. Seit
Januar 2007 werden diese durch die RAL-UZ 122 (Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte)
ersetzt.
(5) Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung, Drucksache 16/4016, 2007.
(6) Umweltbundesamt (UBA), Bake/Moriske, Februar 2006.
(7) Occup Environ Med 58, Dennekamp et al., 2001.
(8) Proceedings of Healthy Buildings 2006 Vol. 2, Wensing et al., 2006.
(9) Tijdschrift voor toegepaste Arbowetenschap 4, Zaat et al., 2006.
(10) Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Instituts (FhG WKI), Stellungnahme, Wensing/Uhde, 1. August
2007.
(11) Europäische Kommission, Arbeitsplatz-Richtwerte und verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte
(IOELs/BOELVs).
(12) Richtwerte für die Innenraumluft, Innenraumlufthygiene-Kommission, deutsches
Umweltbundesamt, 2005.
(13) World Health Organisation (WHO), 2000.
(14) US Environmental Protection Agency (US EPA), Referenzkonzentration (RfC).
(15) Landesministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Thüringen, Februar 2001.
(16) Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Nr. 7/8, Smola et al., 2002.
(17) Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz (BGIA)/Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft (VBG), Laserdrucker sicher betreiben, 2006.
(18) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bericht des BfR vom 21. Februar 2007.
(19) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bericht des BfR vom 25. Januar 2007.
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Präsident
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Hauptgeschäftsführer
Dr. Bernhard Rohleder
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